Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk Fachanwalt für Strafrecht Fachanwalt für Verkehrsrecht Kellerstraße 4 48653 Coesfeld Tel.: 02541 9703000 kanzlei@ra-urbanzyk.de Kanzlei-Facebook-Seite Profil auf anwalt.de www.ra-urbanzyk.de Öffnungszeiten: Büro: Montag bis Freitag 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.30 bis 18.00 Uhr Termine außerhalb der Bürozeiten nach Absprache. Strafverteidigernotdienst: 24 Stunden täglich, 7 Tage die Woche unter Tel.: 0151-52068763 (Achtung: Nur bei Verhaftung und Hausdurchsuchung!)  Kontaktformular Impressum Datenschutz
Sie sind Beschuldigter/Angeklagter in einem Strafverfahren? Mein erster Rat an Sie: „Bitte schweigen Sie jetzt!“ Wählen Sie 02541-9703000! Sie haben den Weg zu mir gefunden, weil Sie Beschuldigter/Angeklagter in einem Strafverfahren sind. Handeln Sie jetzt nicht auf eigene Faust! Falls Sie überhaupt mit der Polizei oder dem Gericht sprechen, teilen Sie nur mit, daß Sie keine Angaben zur Sache machen und sich anwaltlich vertreten lassen werden. Es ist Ihr Recht, sich in jeder Lage eines Strafverfahrens der Hilfe eines Strafverteidigers zu bedienen – je früher Sie ihn einschalten, desto besser. Erst nach Akteneinsicht wissen Sie, was Ihnen vorgeworfen wird und wie Sie sich gegen die Vorwürfe am besten verteidigen können. Als Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht werde ich für Sie bundesweit als Strafverteidiger tätig in den Bereichen: Verkehrsdelikte (Unfallflucht, Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis usw.) Betäubungsmitteldelikte Sexualdelikte Mord / Totschlag Körperverletzungsdelikte Allgemeine Vermögensdelikte (z.B. Betrug) Allgemeine Eigentumsdelikte (z.B. Diebstahl) Jugendstrafrecht Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht Waffenrecht Weitere Strafgebiete aus dem Strafgesetzbuch und Nebenstrafrecht Auch als Pflichtverteidiger! Sie sollten mich sofort anrufen, wenn: Ihnen eine Vorladung / Fragebogen als Beschuldigter zugeht. Ihnen eine Vorladung / Fragebogen als Zeuge zugeht. Der Zeuge von heute kann der Beschuldigte von morgen sein. Die Polizei lädt mitunter „Zeugen“, die nichtsahnend zur Vernehmung kommen, wo ihnen dann eröffnet wird, sie seien zwischenzeitlich doch als Tatverdächtige geführt. Was für ein „Zufall“! Ihnen ein Strafbefehl zugestellt wird. Hier sind dringend Einspruchsfristen zu beachten, falls Sie sich gegen den Tatvorwurf oder die Höhe der Strafe wehren wollen. Ihnen eine Anklageschrift zugestellt wird; das gilt erst Recht, wenn Sie aufgefordert werden, einen Pflichtverteidiger zu benennen. einer Ihrer Angehörigen / Freunde vorläufig festgenommen und zur Polizeiwache verbracht worden ist. Jetzt zählt jede Minute, die Strafverteidigung gegenüber der Polizei anzuzeigen und dem Beschuldigten beizuspringen, bevor er ohne anwaltlichen Beistand vernommen wird. einer Ihrer Angehörigen/Freunde in Untersuchungshaft genommen worden ist. Sie oder Ihr Unternehmen von einer Durchsuchungsmaßnahme / Hausdurchsuchung betroffen ist. Sie Rechtsmittel gegen Entscheidungen von Gericht und Staatsanwaltschaft einlegen möchten (z.B. Berufung, Revision, Sprungrevision; Beschwerde gegen Hausdurchsuchung, Bewährungswiderruf oder Entnahme von DNA). Je früher, desto besser: Insbesondere im Ermittlungsverfahren kann Ihr Strafverteidiger noch vieles halbwegs unbürokratisch regeln, bevor es zur Anklage und Hauptverhandlung kommt. Je nach Umständen des Einzelfalles wird Ihr Verfahren sogar eingestellt, ohne daß Sie sich jemals vor einer Behörde zum Tatvorwurf äußern mußten – ohne Strafverteidiger und Akteneinsicht wird Ihnen das in der Regel nicht gelingen. Nicht jeder Rechtsanwalt ist auch Strafverteidiger. Strafverteidigung fordert schnelles Handeln, höchste Konzentration, permanente Fortbildung und Vernetzung des Verteidigers sowie Mut vor Königsthronen. Das hängt nicht zuletzt damit zusammen, daß die Seite der Strafverfolger (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht) allerhand Zwangsmittel einsetzen kann, um einen Beschuldigten der Tat zu überführen. Ich bin berechtigt, die Berufsbezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ und „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ zu führen. In meiner Kanzlei bearbeite ich zu mehr als 90 Prozent Mandate im strafrechtlichen Bereich. Erste Rechtstipps zum Strafrecht finden Sie auf anwalt.de/heiko-urbanzyk. Unter der Nummer 0151-52068763 erreichen Sie mich als Strafverteidiger sieben Tage/Woche, 24 Stunden/Tag. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Heiko Urbanzyk Strafverteidigung/Rechtsanwalt für polnische Mandanten! Sie suchen einen Strafverteidiger und sprechen kein Deutsch oder nicht gut Deutsch? Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk bietet Ihnen Kontaktaufnahme zur Kanzlei und Besprechungen mit Rechtsanwalt Urbanzyk unter Hinzuziehen eines qualifizierten Polnisch-Dolmetschers. Sprechen Sie direkt auf Polnisch mit unserer Kanzlei: 01573 2911433.    Obrona w sprawach karnych/Adwokat dla polskich klientów! Szukasz adwokata ds. karnych, lecz nie mówisz po niemiecku bądź tylko słabo? Pan adwokat Heiko Urbanzyk oferuje Ci nawiązanie kontaktu do kancelarii w języku polskim oraz omówienia i narady z adwokatem Urbanzykiem w obecności tłumacza przysięgłego. Skontaktuj się z naszą kancelarią bezpośrednio w języku polskim: +49-1573-291 14 33 Apărare penală/avocat pentru mandanți români! Căutați un avocat penal și nu vorbiți germana sau o germană suficient de bine? Avocatul Heiko Urbanzyk vă pune la dispoziție un traducător calificat de limba română la contactul cu cancelaria și la ședințele cu avocatul Urbanzyk. Fără costuri suplimentare pentru serviciile de traducere. Vă puteți adresa direct pe limba română către cancelaria noastră la următorul număr de telefon: 0173-1685139. محامي عقوبات/ محامي للمتحدثين باللغة العربية! أنتم تبحثون عن محامي /عقوبات، ولا تتقنون الألمانية او لا تتقنونها بشكل كاف؟ المحامي Heiko URBANZYK يقدم لكم التواصل مع مكتبه والمداولات بواسطة مترجم/ة كفؤ/ة ومؤهل/ة. تحدثوا مباشرة بالعربية مع مكتبنا: 01742847240   

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Sie sind Beschuldigter/Angeklagter in einem Strafverfahren? Mein erster Rat an Sie: „Bitte schweigen Sie jetzt!“ Wählen Sie 02541-9703000! Sie haben den Weg zu mir gefunden, weil Sie Beschuldigter/Angeklagter in einem Strafverfahren sind. Handeln Sie jetzt nicht auf eigene Faust! Falls Sie überhaupt mit der Polizei oder dem Gericht sprechen, teilen Sie nur mit, daß Sie keine Angaben zur Sache machen und sich anwaltlich vertreten lassen werden. Es ist Ihr Recht, sich in jeder Lage eines Strafverfahrens der Hilfe eines Strafverteidigers zu bedienen – je früher Sie ihn einschalten, desto besser. Erst nach Akteneinsicht wissen Sie, was Ihnen vorgeworfen wird und wie Sie sich gegen die Vorwürfe am besten verteidigen können. Als Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht werde ich für Sie bundesweit als Strafverteidiger tätig in den Bereichen: Verkehrsdelikte (Unfallflucht, Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis usw.) Betäubungsmitteldelikte Sexualdelikte Mord / Totschlag Körperverletzungsdelikte Allgemeine Vermögensdelikte (z.B. Betrug) Allgemeine Eigentumsdelikte (z.B. Diebstahl) Jugendstrafrecht Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht Waffenrecht Weitere Strafgebiete aus dem Strafgesetzbuch und Nebenstrafrecht Auch als Pflichtverteidiger! Sie sollten mich sofort anrufen, wenn: Ihnen eine Vorladung / Fragebogen als Beschuldigter zugeht. Ihnen eine Vorladung / Fragebogen als Zeuge zugeht. Der Zeuge von heute kann der Beschuldigte von morgen sein. Die Polizei lädt mitunter „Zeugen“, die nichtsahnend zur Vernehmung kommen, wo ihnen dann eröffnet wird, sie seien zwischenzeitlich doch als Tatverdächtige geführt. Was für ein „Zufall“! Ihnen ein Strafbefehl zugestellt wird. Hier sind dringend Einspruchsfristen zu beachten, falls Sie sich gegen den Tatvorwurf oder die Höhe der Strafe wehren wollen. 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Unter der Nummer 0151-52068763 erreichen Sie mich als Strafverteidiger sieben Tage/Woche, 24 Stunden/Tag. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Heiko Urbanzyk Strafverteidigung/Rechtsanwalt für polnische Mandanten! Sie suchen einen Strafverteidiger und sprechen kein Deutsch oder nicht gut Deutsch? Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk bietet Ihnen Kontaktaufnahme zur Kanzlei und Besprechungen mit Rechtsanwalt Urbanzyk unter Hinzuziehen eines qualifizierten Polnisch-Dolmetschers. Sprechen Sie direkt auf Polnisch mit unserer Kanzlei: 015732911433.    Obrona w sprawach karnych/Adwokat dla polskich klientów! Szukasz adwokata ds. karnych, lecz nie mówisz po niemiecku bądź tylko słabo? Pan adwokat Heiko Urbanzyk oferuje Ci nawiązanie kontaktu do kancelarii w języku polskim oraz omówienia i narady z adwokatem Urbanzykiem w obecności tłumacza przysięgłego. Skontaktuj się z naszą kancelarią bezpośrednio w języku polskim: +49-1573-291 14 33 Apărare penală/avocat pentru mandanți români! 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