Sie sind Beschuldigter/Angeklagter in einem
Strafverfahren?
Mein erster Rat an Sie:
„Bitte schweigen Sie jetzt!“ Wählen Sie 02541-9703000!
Sie haben den Weg zu mir gefunden, weil Sie
Beschuldigter/Angeklagter in einem Strafverfahren sind. Handeln Sie
jetzt nicht auf eigene Faust! Falls Sie
überhaupt mit der Polizei oder dem Gericht
sprechen, teilen Sie nur mit, daß Sie keine
Angaben zur Sache machen und sich
anwaltlich vertreten lassen werden. Es ist
Ihr Recht, sich in jeder Lage eines
Strafverfahrens der Hilfe eines
Strafverteidigers zu bedienen – je früher Sie
ihn einschalten, desto besser. Erst nach
Akteneinsicht wissen Sie, was Ihnen
vorgeworfen wird und wie Sie sich gegen
die Vorwürfe am besten verteidigen können.
Als Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht werde ich für Sie
bundesweit als Strafverteidiger tätig in den Bereichen:
•
Verkehrsdelikte (Unfallflucht, Gefährdung des Straßenverkehrs,
Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis usw.)
•
Betäubungsmitteldelikte
•
Sexualdelikte
•
Mord / Totschlag
•
Körperverletzungsdelikte
•
Allgemeine Vermögensdelikte (z.B. Betrug)
•
Allgemeine Eigentumsdelikte (z.B. Diebstahl)
•
Jugendstrafrecht
•
Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht
•
Waffenrecht
•
Weitere Strafgebiete aus dem Strafgesetzbuch und
Nebenstrafrecht
•
Auch als Pflichtverteidiger!
Sie sollten mich sofort anrufen, wenn:
•
Ihnen eine Vorladung / Fragebogen als Beschuldigter zugeht.
•
Ihnen eine Vorladung / Fragebogen als Zeuge zugeht. Der
Zeuge von heute kann der Beschuldigte von morgen sein. Die
Polizei lädt mitunter „Zeugen“, die nichtsahnend zur Vernehmung
kommen, wo ihnen dann eröffnet wird, sie seien zwischenzeitlich
doch als Tatverdächtige geführt. Was für ein „Zufall“!
•
Ihnen ein Strafbefehl zugestellt wird. Hier sind dringend
Einspruchsfristen zu beachten, falls Sie sich gegen den
Tatvorwurf oder die Höhe der Strafe wehren wollen.
•
Ihnen eine Anklageschrift zugestellt wird; das gilt erst Recht,
wenn Sie aufgefordert werden, einen Pflichtverteidiger zu
benennen.
•
einer Ihrer Angehörigen / Freunde vorläufig festgenommen und
zur Polizeiwache verbracht worden ist. Jetzt zählt jede Minute,
die Strafverteidigung gegenüber der Polizei anzuzeigen und dem
Beschuldigten beizuspringen, bevor er ohne anwaltlichen
Beistand vernommen wird.
•
einer Ihrer Angehörigen/Freunde in Untersuchungshaft
genommen worden ist.
•
Sie oder Ihr Unternehmen von einer Durchsuchungsmaßnahme
/ Hausdurchsuchung betroffen ist.
•
Sie Rechtsmittel gegen Entscheidungen von Gericht und
Staatsanwaltschaft einlegen möchten (z.B. Berufung, Revision,
Sprungrevision; Beschwerde gegen Hausdurchsuchung,
Bewährungswiderruf oder Entnahme von DNA).
Je früher, desto besser: Insbesondere im Ermittlungsverfahren kann Ihr
Strafverteidiger noch vieles halbwegs unbürokratisch regeln, bevor es
zur Anklage und Hauptverhandlung kommt. Je nach Umständen des
Einzelfalles wird Ihr Verfahren sogar eingestellt, ohne daß Sie sich
jemals vor einer Behörde zum Tatvorwurf äußern mußten – ohne
Strafverteidiger und Akteneinsicht wird Ihnen das in der Regel nicht
gelingen.
Nicht jeder Rechtsanwalt ist auch Strafverteidiger. Strafverteidigung
fordert schnelles Handeln, höchste Konzentration, permanente
Fortbildung und Vernetzung des Verteidigers sowie Mut vor
Königsthronen. Das hängt nicht zuletzt damit zusammen, daß die Seite
der Strafverfolger (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht) allerhand
Zwangsmittel einsetzen kann, um einen Beschuldigten der Tat zu
überführen.
Ich bin berechtigt, die Berufsbezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“
und „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ zu führen. In meiner Kanzlei
bearbeite ich zu mehr als 90 Prozent Mandate im strafrechtlichen
Bereich.
Erste Rechtstipps zum Strafrecht finden Sie auf anwalt.de/heiko-
urbanzyk.
Unter der Nummer 0151-52068763 erreichen Sie mich als
Strafverteidiger sieben Tage/Woche, 24 Stunden/Tag.
Rechtsanwalt und Strafverteidiger
Heiko Urbanzyk
Strafverteidigung/Rechtsanwalt für polnische Mandanten!
Sie suchen einen Strafverteidiger und sprechen kein Deutsch oder
nicht gut Deutsch? Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk bietet Ihnen
Kontaktaufnahme zur Kanzlei und Besprechungen mit
Rechtsanwalt Urbanzyk unter Hinzuziehen eines qualifizierten
Polnisch-Dolmetschers. Sprechen Sie direkt auf Polnisch mit
unserer Kanzlei: 015732911433.
Obrona w sprawach karnych/Adwokat dla polskich klientów!
Szukasz adwokata ds. karnych, lecz nie mówisz po niemiecku bądź
tylko słabo? Pan adwokat Heiko Urbanzyk oferuje Ci nawiązanie
kontaktu do kancelarii w języku polskim oraz omówienia i narady z
adwokatem Urbanzykiem w obecności tłumacza przysięgłego.
Skontaktuj się z naszą kancelarią bezpośrednio w języku polskim:
+49-1573-291 14 33
Apărare penală/avocat pentru mandanți români!
Căutați un avocat penal și nu vorbiți germana sau o germană
suficient de bine? Avocatul Heiko Urbanzyk vă pune la dispoziție un
traducător calificat de limba română la contactul cu cancelaria și la
ședințele cu avocatul Urbanzyk. Fără costuri suplimentare pentru
serviciile de traducere.
Vă puteți adresa direct pe limba română către cancelaria noastră la
următorul număr de telefon: 0173-1685139.
محامي عقوبات/ محامي للمتحدثين باللغة العربية!
أنتم تبحثون عن محامي /عقوبات، ولا تتقنون الألمانية او لا تتقنونها
بشكل كاف؟
المحامي Heiko URBANZYK يقدم لكم التواصل مع مكتبه والمداولات
بواسطة مترجم/ة كفؤ/ة ومؤهل/ة.
تحدثوا مباشرة بالعربية مع مكتبنا: 01742847240
WWW.STRAFVERTEIDIGER-COESFELD.DE
Öffnungszeiten:
Büro:
Montag bis Freitag
8.00 bis 13.00 Uhr und
14.30 bis 18.00 Uhr
Strafverteidigernotdienst:
24 Stunden täglich,
7 Tage die Woche
unter Tel.: 015152068763
(Achtung: Nur bei Verhaftung
und Hausdurchsuchung!)
• Kontaktformular • Impressum
• Datenschutz • Mandatsanfrage